Allgemeine Geschäftsbedingungen Standardkurse (Stand November 2025)
Anmeldung und Bezahlung
Mit Ihrer Kursanmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Bedingungen, die bei jedem Angebot der Weiterbildung Nidwalden zur Anwendung gelangen. Die Kursanmeldung ist verbindlich. Bitte beachten Sie auch bildungsgangspezifische Bestimmungen, die bei den entsprechenden Beschreibungen aufgeführt sind.
Die Anmeldefrist läuft 2 Wochen, bei den Deutschkursen 3 Wochen vor Kursbeginn ab. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Für Deutsch- und «lang und breit»-Kurse erhalten Sie mindestens 10 Tage vor Kursbeginn die Kurseinladung. Die Rechnung folgt ca. drei Wochen nach Kursbeginn. Für «churz und bindig»-Kurse erhalten Sie sowohl die Kurseinladung als auch die Rechnung mindestens 10 Tage vor Kursbeginn. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes.
Wer die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, verliert die Berechtigung zum weiteren Unterrichtsbesuch. Beim Einsteigen in einen laufenden Kurs muss das gesamte Kursgeld bezahlt werden.
In Ausnahmefällen kann ein Kurs mangels genügender Teilnehmerzahl abgesagt werden. Sie werden in diesem Fall spätestens eine Woche vor Kursbeginn informiert.
Lehrmittelbestellung
Allfällige Lehrmittel für «lang und breit»- sowie «churz und bindig»-Kurse sind im Kursgeld nicht inbegriffen und müssen vor Kursstart selbständig gekauft werden. Die Angaben zum Lehrmittel erhalten Sie mit der Kurseinladung.
Lehrmittel für Deutschkurse werden, sofern die Anmeldung vor Ablauf der Anmeldefrist erfolgt ist, von der Berufsfachschule Nidwalden bestellt und weiterverrechnet. Die Lehrmittelbeschaffung durch die Berufsfachschule Nidwalden kann bei verspäteter Anmeldung nicht gewährleistet werden. Muss das Lehrmittel selbständig gekauft werden, so erhalten Sie die Angaben zum Lehrmittel mit der Kurseinladung. Bei einem Kurswechsel während des Semesters muss das neue Lehrmittel selbständig gekauft werden.
Abmeldungen
Wer einen Kurs nicht besuchen kann, hat eine schriftliche Abmeldung an das Sekretariat Weiterbildung zu senden. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Bei Abmeldungseingang bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % der Kosten. Erfolgt die Abmeldung weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld zu zahlen.
Kursorganisation
Die Dauer und die Daten (Start/Ende) der einzelnen Angebote finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung. Ausgefallene Lektionen werden nachgeholt. Dazu werden mit den Teilnehmenden Ersatztermine vereinbart.
Die Kurse werden während der Schulferien unterbrochen und fallen an den üblichen Feier- und Brückentagen aus. Es gilt der Ferienplan der Berufsfachschule Nidwalden.
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Schulleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Kursbestätigung
Am Schluss des Kurses erhalten Sie einen Ausweis über die Teilnahme, sofern 80 % der Lektionen besucht worden sind. Bei den churz & bindig Kursen werden keine Kursbestätigungen abgegeben.
Versicherung
Das Benutzen der Anlagen der Berufsfachschule und weiteren kantonalen Räumlichkeiten sowie die Kinderbetreuung während der Deutschkurse erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Kanton Nidwalden nicht haftbar gemacht werden. Die Teilnehmenden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Stans, Kanton Nidwalden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkurse (Stand 07.05.2025)
Art. 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Bedingungen gelten für alle Firmenkurse, mit Ausnahme des Angebots «Einfach
besser! … am Arbeitsplatz». Für Firmenkurse im Bereich der sprachlichen
Grundkompetenzen kommt stets das Angebot «Einfach besser! … am Arbeitsplatz» zur
Anwendung. Folgekurse im Bereich der sprachlichen Grundkompetenzen unterliegen
ebenfalls den vorliegenden Bedingungen.
Art. 2 ANMELDUNG UND BEZAHLUNG
Mit Ihrer Kursanmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Bedingungen, die bei jedem
Firmenkurs-Angebot der Weiterbildung Nidwalden zur Anwendung gelangen. Die
Kursanmeldung ist verbindlich und hat als Sammelanmeldung über die Webseite zu
erfolgen. Der Eingang einer Kursanmeldung wird der verantwortlichen Person per E-Mail
bestätigt.
Die verantwortliche Person und die angemeldeten Teilnehmenden erhalten mindestens 10
Tage vor Kursbeginn die Kurseinladung per E-Mail.
Die Rechnung folgt ca. zwei Wochen nach Kursbeginn an die Adresse der verantwortlichen
Person. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet Sie
zur Zahlung des gesamten Kursgeldes. Die Auszahlung eines allfälligen Rabatts richtet sich
nach Art. 5.
Allfällige Lehrmittel werden von der Kursleitung in Absprache mit der verantwortlichen
Person bestellt und sind im Kursgeld nicht inbegriffen. Sie werden der verantwortlichen
Person zusätzlich in Rechnung gestellt.
Art. 3 ABMELDUNGEN
Kann ein geplanter Firmenkurs nicht stattfinden, so hat eine schriftliche Abmeldung an das
Sekretariat zu erfolgen. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Bei Abmeldungseingang bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn verrechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von 20 % der Kosten, mindestens aber CHF 50.– je Kurs. Erfolgt die
Abmeldung weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld zu zahlen.
Art. 4 KURSORGANISATION
Die Dauer und die Daten (Start/Ende) Ihres Angebotes finden Sie in Ihrer
Anmeldebestätigung. Ausgefallene Lektionen werden nachgeholt. Dazu werden mit den
Teilnehmenden Ersatztermine vereinbart.
Die Kurse fallen an den üblichen Feiertagen aus. Fällt eine Kursleitung aus, kann die
Schulleitung eine Stellvertretung einsetzen.
Art. 5 KURSBESTÄTIGUNG
Wir bestätigen allen Teilnehmenden den Kursbesuch mit der individuell besuchten Anzahl
Kurslektionen.
Art. 6 RABATT FIRMENKURSE DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE
Besuchen im gleichen Kurs mindestens 3 Personen mindestens 80 % der Lektionen,
gewährt der die Gesundheitsförderung und Integration des Kantons Nidwalden auf Gesuch
einen Rabatt von 20 % der bezahlten Kurskosten.
Die für den Firmenkurs verantwortliche Person kann nach Abschluss des Kurses ein Gesuch
um Rückerstattung bei der Gesundheitsförderung und Integration des Kantons Nidwalden
einreichen. Das Sekretariat der Berufsfachschule Nidwalden prüft, ob die Voraussetzungen
für eine Rückerstattung gegeben sind, und stellt ein entsprechendes Formular zur
Verfügung.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der entsprechende Betrag zurückerstattet.
Art. 7 VERSICHERUNG
Findet der Kurs an der Berufsfachschule Nidwalden oder in anderen Räumlichkeiten des
Kantons Nidwalden statt, so erfolgt das Benutzen auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie
Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Kanton Nidwalden nicht haftbar gemacht
werden. Die Teilnehmenden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung
verantwortlich.
Art. 8 GERICHTSSTAND
Für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Stans,
Kanton Nidwalden.